Rechtzeitig ansetzende heilpädagogische Betreuung kann in vielen Fällen Störungen abbauen oder ausgleichen, bevor sie sich verfestigen. Immer mehr Kinder mit „besonderen Bedürfnissen“ (Teilleistungsstörungen, soziale und emotionale Defizite, Auffälligkeiten in Sprache, Grob- und Feinmotorik usw.) kommen über Kinderärzte oder anderen Institutionen zu uns . Eine zusätzliche heilpädagogische Fachkraft ist für die altershomogene Gruppe (Schulkindergarten), als auch für die drei Gruppen des Regelkindergartens, seit 1978 – damals im Rahmen des Modellprojektes „Heilpädagogische Hilfen für das entwicklungsverzögerte, verhaltensauffällige Kind“ – sowohl in der altershomogenen Gruppe (Schulkindergarten) als auch in den drei Gruppen des Regelkindergartens eingesetzt, um diesen Kindern rechtzeitig geeignete Fördermöglichkeiten zukommen zu lassen. Die enge und intensive Zusammenarbeit aller an der Erziehung des Kindes beteiligten Personen: Eltern, Erzieherin, heilpädagogische Fachkraft, Kinderarzt, eventuell Diagnosezentrum, Frühförderstelle, Erziehungsberatung, Kinder- und Jugendpsychiatrie u.ä. ermöglichen eine bessere und schnellere Hilfe für das entwicklungsverzögerte oder entwicklungsgefährdete Kind. Wir fördern diese Kinder zusätzlich in Einzel- und Kleinstgruppen zusammen mit gesund entwickelten Kindern, um eine Etikettierung zu vermeiden.